Gewährleistung und Garantie

Beim Kauf von Waren in der Europäischen Union haben Verbraucherinnen und Verbraucher mindestens zwei Jahre lang ein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Es gilt gegenüber dem Verkäufer, ist kostenlos und muss nicht gesondert vereinbart werden. Die folgende Mitteilung ist die amtliche Fassung der Europäischen Kommission.

Amtliche EU-Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht

Amtliche Fassung der Europäischen Kommission. Als PDF öffnen

Haltbarkeitsgarantien des Herstellers

Unabhängig davon können Hersteller freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie gewähren. Ist sie kostenlos, deckt sie die gesamte Ware ab und läuft länger als zwei Jahre, tragen die betreffenden Artikel die EU-weit einheitliche GARAN-Kennzeichnung. Sie finden sie direkt beim jeweiligen Artikel.